Ihr kardiologisches Telemedizinzentrum
für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz
für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz
Seit September 2023 ist die KardioPraxis Neustadt von Pierre Buchholz-Sanchez ein zugelassenes kardiologisches Telemedizinzentrum (TMZ). Wir bieten Patientinnen und Patienten mit anhaltender Herzschwäche (Herzinsuffizienz) aus ganz Deutschland ein Telemonitoring über implantierte Defibrillatoren oder Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie aber auch mittels externer Geräte wie z.B. Blutdruckmessgerät mit integriertem EKG und Waage an.
Im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz erfolgt die Übertragung der medizinischen Informationen der Patientin oder des Patienten an ein telemedizinisches Zentrum. Dort werden die Daten professionell analysiert und bei Bedarf an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt weitergeleitet, die oder der in erster Linie für die Therapie verantwortlich ist (Hausarzt/-ärztin, Kardiologe/Kardiologin).
Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz, die telemedizinisch betreut werden, nicht nur seltener in Krankenhäuser eingewiesen werden, sondern auch eine gesteigerte Lebensqualität erleben. Diese Erkenntnisse haben dazu geführt, dass Menschen mit fortgeschrittener systolischer Herzinsuffizienz (NYHA Klasse II - III) seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich Anspruch auf eine intensivierte telemedizinische Betreuung haben.
Das Hauptziel besteht vor allem darin, Krankenhausbehandlungen zu reduzieren und frühzeitig Anzeichen einer Verschlechterung der Herzfunktion zu erkennen.
Unsere Einrichtung ermöglicht es Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz, sowohl über ihre internen Geräte als auch externe Messgeräte am Telemonitoring teilzunehmen. Dadurch gewährleisten wir gemeinsam mit Ihnen als primär behandelndem Arzt oder Ärztin (PBA) eine Fernüberwachung, die frühzeitig Abweichungen von der Norm erkennt und somit notwendige Therapieanpassungen oder Behandlungen ermöglicht, noch bevor eine eventuelle stationäre Einweisung erforderlich wird.
Sie können die Rolle des primär behandelnden Arztes (PBA) jederzeit übernehmen, unabhängig davon, ob Sie hausärztlich niedergelassen oder ein niedergelassener Kardiologe sind. Hierfür ist keine separate Zulassung durch Ihre örtliche Kassenärztliche Vereinigung erforderlich.
In enger Zusammenarbeit mit uns als Telemedizinzentrum sorgen Sie dafür, dass die von uns an Sie weitergeleiteten Informationen zu Ihren Patienten im Rahmen des Telemonitorings professionell bearbeitet werden. Die Entscheidungen über mögliche Konsequenzen für Ihre Patienten liegen dabei jederzeit in Ihrer Hand, da Sie Ihre Patienten am besten kennen.
Üblicherweise erfolgt die Überwachung durch unser Telemedizinzentrum von Montag bis Freitag. In speziellen Fällen und bei Risikopatienten kann die Betreuung in begründeten Situationen auch am Wochenende stattfinden.
Die Voraussetzungen für das Telemonitoring Herzinsuffizienz sind in der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geregelt, wonach folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich, lediglich der Wunsch nach einer strategischen Kooperation mit einem Telemedizinzentrum Ihrer Wahl, immer mit dem Fokus auf der Unterstützung bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz.
PBA können werden: Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kardiologen, Internisten ohne Fachgebiet, Nephrologen und Pneumologen. Sie können ihre Leistungen im Rahmen des Telemonitorings für Patienten mit Herzinsuffizienz ohne vorherige Genehmigung abrechnen.
Nach einer gründlichen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und der Erstberatung durch Sie erfolgt die Aufnahme der Patientinnen/Patienten in unser Telemedizinzentrum.
Für Patienten, die externe medizinische Geräte (Waage, Blutdruck- und EKG-Messgerät, Patienten-App/-tablet) benötigen, sorgt unser Kooperationspartner für die Lieferung der Geräte sowie die Ersteinweisung der Patienten.
Patienten mit internen medizinischen Geräten erhalten von uns die erforderlichen Transmitter, die wir direkt von den Herstellern beziehen, und werden ebenfalls entsprechend eingewiesen.
Für die Beratung und Stellung der Indikation rechnen Sie je nach Fachgruppe die GOP 03325, 04325 oder 13578 ab. Die Abrechnung ist je vollendete 5 Minuten bis zu dreimal im Krankheitsfall möglich.
Im ersten Jahr können Sie die Aufklärung zusätzlich mit der GOP 03326 abrechnen.
Für die Erstaufklärung rechnen Sie GOÄ 33A einmalig ab, im Intensivprofil zusätzlich GOÄ 60 1x im Quartal.
Pro Alarm rechnen Sie die GOÄ 1 und die GOÄ 60 ab.
Herzschwäche, auch bekannt als Herzinsuffizienz, ist eine ernsthafte Erkrankung, die das Herz daran hindert, ausreichend Blut und Sauerstoff an den Körper zu liefern. Dies kann zu Beschwerden wie Atemnot bei Anstrengung, Schwellungen der Beine und Müdigkeit führen. Diese Symptome treten aufgrund einer ungewöhnlichen Ansammlung von Flüssigkeit im Körper auf.
Herzschwäche entwickelt sich meist allmählich als Folge von Herzkrankheiten wie Herzinfarkten, jahrelang unbehandeltem Bluthochdruck oder Herzklappenfehlern. In kritischen Momenten ist die eingeschränkte Pumpfunktion des Herzens der Hauptgrund für verschiedene Symptome.
Es gibt auch frühe Anzeichen, die auf Herzschwäche hinweisen können, wie Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder ein Engegefühl in der Brust. Manchmal gibt es Anzeichen, die Sie nicht direkt spüren, wie leichte Wassereinlagerungen im Körper, Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG) und Schwankungen im Blutdruck.
Die gute Nachricht ist, dass moderne Medikamente die Prognose erheblich verbessert haben. Wenn Sie frühzeitig ärztliche Hilfe suchen, können kleine Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verschlechterung der Herzschwäche zu verhindern und einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Eine rechtzeitige Untersuchung und die enge Zusammenarbeit mit Ihrem medizinischen Team sind entscheidend, um Ihre Gesundheit zu schützen.
Telemonitoring ist für Patienten geeignet, die eine nachgewiesene Herzinsuffizienz mit verminderter Herzleistung <40% sowie bereits einen implantierten Defibrillator bzw. ein CRT-System haben. Ebenso ist die Teilnahme für Personen ohne ein solches Implantat möglich, sofern sie innerhalb der letzten zwölf Monate aufgrund einer Herzdekompensation im Krankenhaus behandelt wurden.
Beim Telemonitoring werden verschiedene Gesundheitsparameter gemessen, darunter die Herzfrequenz, der Herzrhythmus und weitere relevante Werte. Diese Messungen erfolgen mithilfe eines implantierten Defibrillators, der die Daten über einen Transmitter, der vom Telemedizinzentrum bereitgestellt wird, überträgt. Die Kosten für den Transmitter übernehmen die Krankenkassen.
Für Patienten mit Herzinsuffizienz, die keinen implantierten Defibrillator haben, stehen externe Geräte wie eine Waage, ein Blutdruckmessgerät und ein EKG-Gerät leihweise von einem externen Kooperationspartner zur Verfügung. Diese Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
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